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Nicht nur ein Versprechen:
Unsere Pflege ist persönlich.

Leistungen

BEHANDLUNGSPFLEGE

BEHANDLUNGSPFLEGE

Innerhalb der Behandlungspflege übernehmen wir alle von Ihrem Arzt verordneten Maßnahmen und Behandlungen. Zu diesem Umfang gehören z.B.:
  • Injektionen (z. B: Heparin, Insulin)
  • Wundversorgung (z. B: Ulcus cruris)
  • Versorgung künstlicher Ausgänge aller Art
  • Dekubitusbehandlung
  • Infusionsüberwachung
  • Medikamentenkontrolle
  • Legen und Wechseln von Magensonden
  • Legen und Wechseln von Blasenkathetern
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verabreichen von Einläufen
  • Portversorgung
  • Blutdruck und Blutzuckermessungen
  • Absaugen
  • Arzneimittelüberwachung
  • u.v.m.
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GRUNDPFLEGE

GRUNDPFLEGE

Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen dabei solange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben und ein weitgehend selbstständiges Leben zu führen. Dazu gehört z.B.:
  • Körperpflege entsprechend der Pflegebedürftigkeit
  • Betten und Lagern
  • Hilfen und Unterstützung zur Mobilität
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei den Ausscheidungen
  • Allgemeine Krankenbeobachtung
  • u.v.m.
PFLEGEDOKUMENTATION

PFLEGEDOKUMENTATION

Unsere Mitarbeiter dokumentieren alle erbrachten Leistungen in der bei jedem Patient vorliegenden Pflegedokumentation. Die Pflegedokumentation dient zur Aufzeichnung von Daten zur Sicherheit des Patienten; zum Nachweis von erbrachten Leistungen und zum Nachweis der Planung und Durchführung des ganzheitlich orientierten Pflegeprozesses.
VERHINDERUNGS- UND URLAUBSPFLEGE

VERHINDERUNGS- UND URLAUBSPFLEGE

Die meiste Pflegearbeit wird durch nahe Angehörige und/oder andere Pflegepersonen geleistet. Ohne deren Hilfe ist häusliche Pflege kaum möglich, selbst wenn (zusätzlich) Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden. Gleichzeitig ist die Versorgung und Pflege von Angehörigen eine sehr anstrengende und belastende Tätigkeit. Das Pflegeversicherungsgesetz hat speziell zur zeitweiligen Entlastung der Pflegepersonen die Leistung der so genannten Verhinderungspflege oder Urlaubspflege vorgesehen.
  • Wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit, o.a.)
  • In dieser Zeit kann die Sachleistung sowie andere Leistungen, z. B. häusliche Krankenpflege oder Betreuungsleistungen, erbracht werden
  • Die Verhinderungspflege ist nicht auf die Leistungskomplexe der Pflegesachleistungen (Grundpflege, Hauswirtschaft) begrenzt
  • Der Pflegedienst kann zusätzliche Stundenleistungen anbieten und abrechnen
  • Es können damit auch Spaziergänge oder eine Beaufsichtigung finanziert werden
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