Pflegebedürftige können bis zu 104 € im Monat, bzw. 208 € (Grundbetrag), zusätzlich zu der Geld- oder Kombi-Leistung in Anspruch nehmen. Diese Leistungen betreffen Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Neu: Bis zur Einführung des Pflegebedürftigen-Status haben Personen gemäß §45a SGB XI ab 01.01.2013 Anspruch auf zusätzliche, erhöhte Leistungen. Hieraus ergeben sich Pflegesachleistungen für Personen die nach 45a SGB XI eingestuft sind. Alle Pflegebedürftigen sollen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen mindestens 104 € bis max .208 € im Monat erhalten. Bisher stand das nur Demenzkranken zu. Mehr darüber erfahren Sie auch unter dem Punkt Pflegegeld
Sie können sich sicher sein: Ihr mobiler häuslicher Pflegedienst Rahn und Freitag kommt zu Ihnen nach Hause und betreut Sie / Ihren Angehörigen dort, wo Sie / er / sie sich am wohlsten fühlt. Und wir unterstützen Sie mit der Hilfe, die Sie brauchen. Das ist gerade in der Betreuung, aber auch im Zusammenleben mit Demenzerkrankten von großer Hilfe.
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