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Nicht nur ein Versprechen:
Unsere Pflege ist persönlich.

Leistungen

Beratung – das Erstgespräch

Beratung – das Erstgespräch

Wenn jemand in der Familie pflegebedürftig wird, ist erst mal ein kühler Kopf und guter Rat gefragt. Was alles zu tun ist bis eine Versorgung sichergestellt ist, erfahren Sie in einem Erstgespräch mit uns, Ihrem mobilen Pflegedienst. Wir schauen uns die Situation gemeinsam an und versuchen, die bestmögliche Lösung für den Patienten zu finden. Wir beraten Sie gerne zu folgenden Themen:
  • Finanzierung
  • Pflege-Einstufung
  • Pflegesprechstunden für Angehörige
  • Behördengänge und Antragsverfahren
  • Pflegegutachten und Fragen zum Pflegegeld
  • Verhinderungs- oder Urlaubspflege
  • Pflege von Menschen mit Behinderungen
  • Pflege von Demenzerkrankten
  • Kurzzeitpflege
  • Notwendige Hilfsmittel
  • Räumliche Gestaltung bei eintretender Pflegebedürftigkeit
  • Beratung bei Bestellung eines gesetzlichen Betreuers
  • Vermittlung von Krankentransporten, Arztbesuchen, Alten- und Pflegeheimplätze, hauswirtschaftliche Leistungen, Essen auf Rädern, Hausnotruf
PFLEGEGELD

PFLEGEGELD

Aus den bisherigen Pflegestufen werden ab 1.1.2017 Pflegegrade

  Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit verbunden ein neues Begutachtungsinstrument (neues Begutachtungsassessment – NBA) zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits wird dadurch wegfallen. Im Zentrum stehen die persönlichen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten jeder oder jedes Einzelnen. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt mit dem Ziel, eine bessere Berücksichtigung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und einen Abbau von Unterschieden im Umgang mit körperlichen und geistigen Einschränkungen zu ermöglichen.   Statt drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Für die Pflegebedürftigkeit ausschlaggebend ist der Grad der Selbständigkeit und damit verbunden die Frage, was jemand noch alleine kann und wo er oder sie Unterstützung benötigt – unabhängig davon, ob es Demenzkranke oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen betrifft. Ausgehend von der Selbständigkeit einer Person wird das Stadium der Einschränkung in fünf Grade eingestuft, von geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zur schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5).   Um den Grad der Selbständigkeit einer Person zu messen, wird das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten nach pflege fachlich begründeten Kriterien in sechs Bereichen untersucht. Das NBA berücksichtigt erstmals auch den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Bei dem neuen Begutachtungsinstrument wird nicht wie bei der bisher geltenden Methode die Zeit gemessen, die zur Pflege der jeweiligen Person durch Familienangehörige oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson benötigt wird, sondern es wird nach einer Pflege fachlich begründeten Systematik durch Punkte abgebildet, wie weit die Selbständigkeit und die Fähigkeiten einer Person eingeschränkt sind. Anhand der Ergebnisse der Prüfung werden die Pflegebedürftigen in einen der fünf Pflegegrade eingeordnet. Dies bestimmt auch die Leistungen der Pflegekassen. Ambulante Pflegeversicherung bis 31.12.2016 Pflegegeld Sachleistung Teilstationäre Pflege
Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

123,00 €

231,00 €

231,00 €

Pflegestufe 1

244,00 €

468,00 €

468,00 €

Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

316,00 €

689,00 €

689,00 €

Pflegestufe 2

458,00 €

1.144,00 €

1.144,00 €

Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

545,00 €

1.298,00 €

1298,00 €

Pflegestufe 3

728,00 €

1.612,00 €

1.612,00 €

Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

728,00 €

1.612,00 €

1.612,00 €

Härtefall

728,00 €

1.995,00 €

1.612,00 €

Pflegestufe bis 31.12.2016 Pflegegrade ab 1.1.2017
Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 2 Pflegestufe 1
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3 Pflegestufe 2
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4 Pflegestufe 3
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5
Ambulante Pflegeversicherungsleistungen ab 1.1.2017 Pflegegeld Sachleistung Teilstationäre Pflege
Pflegegrad 2

316,00 €

689,00 €

689,00 €

Pflegegrad 3

545,00 €

1.298,00 €

1.298,00 €

Pflegegrad 4

728,00 €

1.612,00 €

1.612,00 €

Pflegegrad 5

901,00 €

1.995,00 €

1.995,00 €

Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 – 26,5 Punkte)

Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt hatten. Das heißt, dass mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz prinzipiell mehr Menschen als Pflegebedürftige gelten und somit die Chance auf eine Unterstützung seitens der Pflegeversicherung haben. Ein allgemeiner Irrtum ist, dass Menschen, die unter Pflegestufe 0 gefallen sind, nun in den Grad 1 eingeteilt werden. Wie oben schon verdeutlicht, befinden sich Menschen der Pflegestufe 0 ab 2017 im Grad 2.

Voraussetzungen:

  • Grundpflege: 27-60 Minuten
  • Psychisoz. Unterstützung: bis 1x täglich
  • Nächtliche Hilfen: nein
  • Präsenz tagsüber: nein

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 – 47 Punkte)

Der Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Im Unterschied zu den Pflegestufen wird man dem Pflegegrad 2 bereits mit einem geringeren Zeitaufwand an Pflege zugeordnet, was ein Entgegenkommen gegenüber den Pflegebedürftigen ist. Es wird, genau wie in allen folgenden Pflegegraden, jedoch noch einmal zwischen Pflegebedürftigen mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden, was sich auch auf die Pflegeleistungen auswirkt.

Voraussetzungen:

  • Grundpflege: 30-127 Minuten
  • Psychisoz. Unterstützung: bis 1x täglich
  • Nächtliche Hilfen: 0-1x
  • Präsenz tagsüber: nein

Voraussetzungen mit psychologischer Erkrankung:

  • Grundpflege: 8-58 Minuten
  • Psychisoz. Unterstützung: 2-12x täglich
  • Nächtliche Hilfen: nein
  • Präsenz tagsüber: weniger als 6 Stunden

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 – 69,5 Punkte)

Dem Pflegegrad 3 entsprechen die noch bis Ende 2016 gültigen Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz). Konsequenz ist, dass Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bislang unter die erste Pflegestufe gezählt wurden, nun von höheren Pflegeleistungen nutznießen können.

Voraussetzungen:

  • Grundpflege: 131-278 Minuten
  • Psychisoz. Unterstützung: 2-6x täglich
  • Nächtliche Hilfen: 0-2x
  • Präsenz tagsüber: weniger als 6 Stunden

Voraussetzungen mit psychologischer Erkrankung:

  • Grundpflege: 8-74 Minuten
  • Psychisoz. Unterstützung: 6x täglich bis ständig
  • Nächtliche Hilfen: 0-2x
  • Präsenz tagsüber: 6-12 Stunden

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 – 89,5 Punkte)

Menschen, die Pflegeleitungen der Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 in Anspruch genommen hatten, werden nun dem Pflegegrad 4 zugeteilt. Wiederum bedeutet dies eine höhere Einstufung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Voraussetzungen:

  • Grundpflege: 184-300 Minuten
  • Psychisoz. Unterstützung: bis 2-6x täglich
  • Nächtliche Hilfen: 2-3x
  • Präsenz tagsüber: 6-12 Stunden

Voraussetzungen mit psychologischer Erkrankung:

  • Grundpflege: 128-250 Minuten
  • Psychisoz. Unterstützung: 7x täglich bis ständig
  • Nächtliche Hilfen: 1-6x
  • Präsenz tagsüber: rund um die Uhr

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 Punkte)

Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Diesem Grad werden Menschen zugeordnet, die zuvor der Pflegestufe 3 entsprachen beziehungsweise unter die Definition „Härtefall“ gefallen sind. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht.

Voraussetzungen:

  • Grundpflege: 24-279 Minuten
  • Psychisoz. Unterstützung: mind. 12x täglich
  • Nächtliche Hilfen: mind. 3x
  • Präsenz tagsüber: rund um die Uhr
PFLEGEGUTACHTEN §37.3 SGB XI

PFLEGEGUTACHTEN §37.3 SGB XI

Der Bezug von Pflegegeld ist an eine weitere Bedingung geknüpft: Der Pflegebedürftige muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine andere Beratungsstelle bzw. einen anderen Pflegeberater abrufen. Diese Beratungsbesuche dienen laut Gesetzestext der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Gleichzeitig sind sie eine wertvolle Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung für die Pflegepersonen.
  • Regelmäßige Beratungsbesuche
  • Durch einen Pflegedienst, eine Beratungsstelle oder einen Pflegeberater
  • Zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege
  • Wertvolle Hilfestellung für den Pflegenden
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HÄUSLICHE AMBULANTE PFLEGE – SGB XI

HÄUSLICHE AMBULANTE PFLEGE – SGB XI

Wir bei RAHN & FREITAG, sehen den Menschen in seiner Ganzheit von Körper, Geist und Seele. Aus diesem Verständnis heraus bieten wir auch die Häusliche Pflege an, bei der unser Patient mit seinen persönlichen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht. Das vertraute Lebensumfeld des Betreuten zu erhalten, steht bei uns im Vordergrund, unsere Pflegeprozesse sind darauf aufgebaut. Die Grundlage unseres pflegerischen Handelns ist das Pflegemodell nach Monika Krohwinkel. Zur Rund-um-Versorgung unserer Patienten haben wir Kooperationen in vielen Bereichen:
  • 24-Stunden-Versorgung in der eigenen Häuslichkeit
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Betreuung
  • Hilfe bei den Mahlzeiten
  • Freizeitgestaltung
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Hilfe bei der Suche nach Kurzzeitpflegeplätzen
  • Installation eines Hausnotrufs
  • Essen auf Rädern
  • Fußpflege
  • Friseur
  • Pflegehilfsmittel
Und hier finden Sie eine Übersicht über die Leistungskomplexe. Leistungen_PRF_Stand01-2015 mehr ...
BETREUUNG VON DEMENZERKRANKTEN

BETREUUNG VON DEMENZERKRANKTEN

Pflegebedürftige können bis zu 104 € im Monat, bzw. 208 € (Grundbetrag), zusätzlich zu der Geld- oder Kombi-Leistung in Anspruch nehmen. Diese Leistungen betreffen Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Neu: Bis zur Einführung des Pflegebedürftigen-Status haben Personen gemäß §45a SGB XI ab 01.01.2013 Anspruch auf zusätzliche, erhöhte Leistungen. Hieraus ergeben sich Pflegesachleistungen für Personen die nach 45a SGB XI eingestuft sind. Alle Pflegebedürftigen sollen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen mindestens 104 € bis max .208 €  im Monat erhalten. Bisher stand das nur Demenzkranken zu. Mehr darüber erfahren Sie auch  unter dem Punkt Pflegegeld Sie können sich sicher sein: Ihr mobiler häuslicher Pflegedienst Rahn und Freitag kommt zu Ihnen nach Hause und betreut Sie / Ihren Angehörigen dort, wo Sie / er / sie sich am wohlsten fühlt. Und wir unterstützen Sie mit der Hilfe, die Sie brauchen. Das ist gerade in der Betreuung, aber auch im Zusammenleben mit Demenzerkrankten von großer Hilfe.
24-STUNDEN-BETREUUNG

24-STUNDEN-BETREUUNG

Pflegedienst RAHN & FREITAG bietet ein Betreuungskonzept an, das sich nach der bedarfsgerechten, individuellen Betreuung und Versorgung in Ihrem häuslichen Umfeld richtet. Es soll Ihnen helfen, Ihren Lebensabend selbstbestimmt und in Würde zu Hause verbringen zu können. Mit einem übersichtlichen Fragebogen ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf.
  • Die persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung
  • Weil es Ihnen zuhause am besten geht
  • Schneller Überblick über eine Bedarfsanalyse
Die eigenen vier Wände vermitteln Schutz und Geborgenheit, sind Orientierung und Erinnerung an ein ganzes Leben. Ein noch so gutes (Pflege-)Heim kann dies nicht ersetzen. Innerhalb der 24-Stundenpflege stellen wir neben den grundpflegerischen und aktivierenden Anwendungen auch die hauswirtschaftliche Versorgung sicher. Sie möchten mehr über unsere 24-Stunden-Pflege erfahren? Dann kontaktieren Sie uns unter E-Mail: g.freitag@rahn-und-freitag.de Hier finden Sie den Fragebogen, der eine persönliche Bedarfsanalyse für Sie ermittelt. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne beim Ausfüllen. KUNDENFRAGEBOGEN
ÜBERLEITUNG NACH KRANKENHAUSENTLASSUNG

ÜBERLEITUNG NACH KRANKENHAUSENTLASSUNG

Die Verweilzeiten in Krankenhäusern werden immer kürzer, die Patienten werden immer schneller nach Hause oder in ein Pflegeheim entlassen. Das bedeutet, dass die vollständige Eigenständigkeit zum Zeitpunkt der Krankenhaus-Entlassung noch nicht wieder hergestellt ist, bzw. sie sich möglicherweise nicht wieder einstellt. Dafür bieten wir Ihnen eine spezielle Überbrückung an.
  • Pflege oder Betreuung nach Krankenhaus-Aufenthalt
  • Überbrückung bis zur Genesung oder bis zu einer dauerhaften Lösungsfindung
  • Zeit für Sie und Ihre Angehörigen, um eine geeignete Pflege oder Betreuung zu finden
Als mobiler Pflegedienst können wir Ihnen eine optimale Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt anbieten - vorübergehend bis es Ihnen besser geht oder Ihre Angehörigen eine dauerhafte Unterstützung, Betreuung oder Pflege organisiert und veranlasst haben. Wir begleiten Sie auf Wunsch zu den Sozialdiensten der Krankenhäuser oder zu Reha-Einrichtungen. Gerne erfassen wir mit Ihnen Ihren persönlichen Bedarf und die daraus resultierenden pflegerischen Maßnahmen zu Hause. Für unsere Pflegeleistungen entstehen Kosten. In einem individuellen Beratungsgespräch ermitteln wir Ihren persönlichen Hilfebedarf, danach erstellen wir gemeinsam einen passenden Kostenplan. Die Kosten werden in der Regel auf die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung und auf einen Eigenanteil verteilt. Falls eine Eigenleistung nicht möglich ist, kann - nach Antragstellung und Prüfung - die örtliche Sozialhilfe die nicht gedeckten Pflegekosten übernehmen.
FORTBILDUNG – Immer vorne dran

FORTBILDUNG – Immer vorne dran

  • Unser Team arbeitet nach neuesten Erkenntnissen und Standards
  • Angehörige werden von uns für die Pflege zu Hause geschult
HILFSMITTEL. ALLES, WAS SIE BRAUCHEN.

HILFSMITTEL. ALLES, WAS SIE BRAUCHEN.

Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen bieten Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel und Unterstützung bei der Wohnraumanpassung an. Diese dienen zur Verbesserung der Versorgungssituation. Die Pflegehilfsmittel helfen dem Pflegebedürftigen zum einen, sein Leben so lange wie möglich selbständig zu bewältigen und zum anderen, um Schmerzen zu lindern. Verschiedene Hilfsmittel unterstützen außerdem die Pflegeperson und damit indirekt den Pflegebedürftigen.
  • Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel und Unterstützung im Wohnraum
  • Zur Verbesserung der Versorgungsstation
  • Anbieter: Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen
Es gibt Pflegehilfsmittel, die Ihnen helfen: - die Pflege zu erleichtern (z.B. mit Hilfe eines Wannenliftes kann die Pflegeperson den Pflegebedürftigen überhaupt wieder baden). Dazu gehören auch Pflegebetten oder Toilettenstühle. - die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern (z.B. durch Lagerungshilfen für bettlägerige Pflegebedürftige, die so wieder mit weniger Schmerzen oder sogar schmerzlos liegen können) - dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen (z.B. mit einem Rollator, mit dem sich der Pflegebedürftige wieder eigenständig bewegen kann). Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne ausführlich.
BEHANDLUNGSPFLEGE

BEHANDLUNGSPFLEGE

Innerhalb der Behandlungspflege übernehmen wir alle von Ihrem Arzt verordneten Maßnahmen und Behandlungen. Zu diesem Umfang gehören z.B.:
  • Injektionen (z. B: Heparin, Insulin)
  • Wundversorgung (z. B: Ulcus cruris)
  • Versorgung künstlicher Ausgänge aller Art
  • Dekubitusbehandlung
  • Infusionsüberwachung
  • Medikamentenkontrolle
  • Legen und Wechseln von Magensonden
  • Legen und Wechseln von Blasenkathetern
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verabreichen von Einläufen
  • Portversorgung
  • Blutdruck und Blutzuckermessungen
  • Absaugen
  • Arzneimittelüberwachung
  • u.v.m.
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GRUNDPFLEGE

GRUNDPFLEGE

Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen dabei solange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben und ein weitgehend selbstständiges Leben zu führen. Dazu gehört z.B.:
  • Körperpflege entsprechend der Pflegebedürftigkeit
  • Betten und Lagern
  • Hilfen und Unterstützung zur Mobilität
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei den Ausscheidungen
  • Allgemeine Krankenbeobachtung
  • u.v.m.
PFLEGEDOKUMENTATION

PFLEGEDOKUMENTATION

Unsere Mitarbeiter dokumentieren alle erbrachten Leistungen in der bei jedem Patient vorliegenden Pflegedokumentation. Die Pflegedokumentation dient zur Aufzeichnung von Daten zur Sicherheit des Patienten; zum Nachweis von erbrachten Leistungen und zum Nachweis der Planung und Durchführung des ganzheitlich orientierten Pflegeprozesses.
VERHINDERUNGS- UND URLAUBSPFLEGE

VERHINDERUNGS- UND URLAUBSPFLEGE

Die meiste Pflegearbeit wird durch nahe Angehörige und/oder andere Pflegepersonen geleistet. Ohne deren Hilfe ist häusliche Pflege kaum möglich, selbst wenn (zusätzlich) Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden. Gleichzeitig ist die Versorgung und Pflege von Angehörigen eine sehr anstrengende und belastende Tätigkeit. Das Pflegeversicherungsgesetz hat speziell zur zeitweiligen Entlastung der Pflegepersonen die Leistung der so genannten Verhinderungspflege oder Urlaubspflege vorgesehen.
  • Wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit, o.a.)
  • In dieser Zeit kann die Sachleistung sowie andere Leistungen, z. B. häusliche Krankenpflege oder Betreuungsleistungen, erbracht werden
  • Die Verhinderungspflege ist nicht auf die Leistungskomplexe der Pflegesachleistungen (Grundpflege, Hauswirtschaft) begrenzt
  • Der Pflegedienst kann zusätzliche Stundenleistungen anbieten und abrechnen
  • Es können damit auch Spaziergänge oder eine Beaufsichtigung finanziert werden
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